Ihre Wohnung in Zürich steht leer oder ist an Dauermieter vergeben, und Sie fragen sich, ob Kurzzeitvermietung mehr bringt. Seit dem Bundesgerichtsurteil vom April 2026 ist die erste Frage aber nicht der Ertrag, sondern die Zone — und die Antwort fällt je Quartier anders aus.
Regelung in Zürich: eingeschränkt
Das Bundesgericht hat am 30. April 2026 die städtische Regelung bestätigt: Dauerhaft kommerziell genutzte Kurzzeitvermietung wird in Zonen mit Wohnanteilpflicht nicht mehr auf den Mindestwohnanteil angerechnet. Betroffen sind nach Angaben der Stadt rund 5320 Einheiten. Gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung während der Abwesenheit ist ausdrücklich nicht betroffen. Welche Zone für Ihre Adresse gilt, erfahren Sie beim Amt für Städtebau — diese Auskunft sollten Sie vor einem Kauf einholen.
Stand: 30. Juli 2026. Keine Rechts- oder Steuerauskunft — verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde.
Die Lage
Zürich ist der grösste Beherbergungsmarkt der Schweiz. Die Nachfrage verteilt sich über das ganze Jahr und stützt sich auf drei Säulen: Geschäftsreisen in den Finanz- und Technologiesektor, Kongresse und Messen, sowie Städtetourismus.
Anders als in reinen Feriengebieten bricht die Nachfrage in Zürich zwischen den Saisons nicht ein. Werktags dominieren Geschäftsreisende, an Wochenenden und in den Sommermonaten Touristen. Diese Mischung macht eine gleichmässigere Auslastung möglich als an rein touristischen Standorten.
Was das für eine Wohnung in Zürich heisst
Im Vollservice, Monat für Monat und nach allen Abzügen — Plattformgebühr, Provision und Reinigung auf der einen, fünf Prozent Liegenschaftsverwaltung auf der anderen Seite.
Kurzzeitvermietung gegen Dauermiete in Zürich, netto im Monat (eingespielter Betrieb)
Grösse
Kurzzeit
Dauermiete
2 Zimmer
CHF 2’030
CHF 1’650
3 Zimmer
CHF 2’540
CHF 1’990
4.5 Zimmer oder mehr
CHF 3’560
CHF 2’660
Nächtigungspreise und Auslastung nach AirDNA und AirROI für Zürich, Vergleichsmieten nach der Mietpreiserhebung der Stadt Zürich vom April 2024. Im ersten Jahr liegt die Kurzzeitvermietung tiefer, weil ein neues Inserat die Marktauslastung erst erreichen muss.
Was Eigentümer in Zürich am häufigsten fragen — mit Quelle, wo es eine gibt.
Darf ich meine Wohnung in Zürich überhaupt kurzzeitvermieten?
Das hängt an der Zone Ihrer Adresse. Seit dem Bundesgerichtsurteil vom 30. April 2026 darf die Stadt dauerhaft kommerziell genutzte Kurzzeitvermietung nicht mehr auf den Mindestwohnanteil anrechnen — in Zonen mit Wohnanteilpflicht läuft das auf eine Unzulässigkeit hinaus. Betroffen sind nach Angaben der Stadt rund 5320 Einheiten. Nicht betroffen ist die gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung während einer Abwesenheit. Welcher Wohnanteil für Ihre Adresse gilt, steht in der Bau- und Zonenordnung; die Auskunft des Bauamts ist kostenlos. Wir holen sie für Sie ein, bevor wir eine Zusammenarbeit vorschlagen — und sagen es, wenn die Nutzung nicht möglich ist.
In welchen Zürcher Quartieren funktioniert Kurzzeitvermietung am besten?
Marktdaten nennen für Altstadt und Seefeld rund 59 Prozent Auslastung bei CHF 175 Durchschnittspreis (Anfang 2026); als bestlaufend gelten Altstadt, Zentrum und Zürich West. Wichtiger als die Rangliste ist aber das Muster: Die Altstadt lebt von der Lage selbst, Oerlikon von Messe und Hallenstadion, Zürich West vom Ausgehpublikum. Ein Objekt in Oerlikon braucht einen anderen Preiskalender als eines im Seefeld — wer beide gleich bewirtschaftet, lässt bei einem Geld liegen.
Wie viel bringt eine Wohnung in Zürich im Monat?
Für gut geführte Einzimmerwohnungen in starken schweizerischen Stadtmärkten werden CHF 3000 bis 5000 Bruttoumsatz im Monat genannt — mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Nettoerträge je nach Regulierungskosten und Saison erheblich abweichen. Vom Bruttoumsatz gehen ab: Plattformprovision 15 bis 20 Prozent, Reinigung CHF 80 bis 250 je Wechsel, Verbrauchsmaterial, Leerstand, Verwaltung. Eine Zahl für Ihre Wohnung nennen wir im Erstgespräch, nicht auf einer Website.
Brauche ich in Zürich ein Baugesuch?
Bei einer Nutzungsänderung zu dauerhaft kommerzieller Kurzzeitvermietung ja — nach Angaben der Stadt auch dann, wenn keine baulichen Massnahmen anfallen. Ein Baugesuch ohne Bau klingt widersprüchlich, folgt aber daraus, dass die Zonenordnung an der Nutzungsart ansetzt, nicht an der Bausubstanz. Für die gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung während einer Abwesenheit gilt das nicht.
Muss ich meine Gäste in Zürich melden?
Ja, über das Portal hotelkontrolle.zh.ch. Beherbergende registrieren sich dort vorab und melden jede Übernachtung elektronisch. Die Stadtpolizei Zürich hält in ihrem Merkblatt ausdrücklich fest, dass auch wer über Online-Plattformen gewerbsmässig vermietet meldepflichtig ist. Zwei häufige Missverständnisse: Die Pflicht betrifft alle Gäste, nicht nur ausländische. Und die Registrierung gehört vor die erste Buchung — eine unterlassene Meldung kann strafbar sein.
Was kostet eine Airbnb-Verwaltung in Zürich?
Marktübliche Sätze für Vollservice liegen in Zürich bei 20 bis 30 Prozent des Mietertrags; Premium-Anbieter verlangen bis über 40 Prozent der Buchungssumme. Einzelne Anbieter nennen 20 Prozent als Standardsatz. Wir beginnen bei 18 Prozent des Buchungsumsatzes für denselben Umfang: Inserat, Fotografie, Preisgestaltung, Gästebetreuung, Reinigungsorganisation. Keine Grundgebühr, keine Aufsetzkosten, monatlich kündbar.
Keine Rechts- oder Steuerauskunft — verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde.