Airbnb Co-Host in Zürich: Aufgaben, Rechte und Kosten
Was ein Co-Host auf Ihrem Airbnb-Konto darf, was er übernimmt, was er kostet — und warum die Rechte jederzeit widerrufbar bleiben.
Was ist ein Airbnb-Co-Host?
Ein Co-Host ist bei Airbnb eine Person oder Firma, die auf dem Konto des Gastgebers Rechte erhält, um Inserat, Kalender, Preise und Nachrichten zu bearbeiten. Das Konto bleibt dabei beim Eigentümer, ebenso die Bewertungen. In Zürich verlangen gewerbliche Co-Hosts 18 bis 30 Prozent des Umsatzes; die Rechte lassen sich jederzeit ohne Zustimmung des Co-Hosts entziehen.
Welche Rechte ein Co-Host bekommt
Airbnb kennt abgestufte Rechte. Sie vergeben sie einzeln, und Sie nehmen sie einzeln wieder weg — in den Kontoeinstellungen, ohne dass der Co-Host zustimmen muss. Das unterscheidet dieses Verhältnis grundlegend von einem Inserat auf fremdem Konto.
- Inserat bearbeiten — Text, Fotos, Ausstattungsmerkmale, Hausregeln
- Kalender und Preise verwalten — Verfügbarkeit, Nachtpreise, Mindestaufenthalt, Rabatte
- Mit Gästen schreiben — Anfragen beantworten, Buchungen annehmen oder ablehnen
- Auf Bewertungen antworten
- Auszahlungen empfangen — ein eigenes Recht, das getrennt vergeben wird und in den meisten Fällen beim Eigentümer bleibt
Was ein Co-Host in Zürich kostet
Zwei Modelle sind verbreitet, und sie sind nicht gleichwertig. Ein privater Co-Host — die Nachbarin, die den Schlüssel übergibt — arbeitet oft gegen einen festen Betrag je Aufenthalt. Ein gewerblicher Co-Host rechnet nach Umsatzanteil ab.
Der Umsatzanteil hat einen Vorteil, der übersehen wird: Steht die Wohnung leer, zahlen Sie nichts. Ein Fixbetrag läuft weiter.
| Privater Co-Host | Gewerblicher Co-Host | |
|---|---|---|
| Abrechnung | Fixbetrag je Aufenthalt oder je Monat | Anteil am Umsatz |
| Bei Leerstand | läuft weiter, falls monatlich | keine Kosten |
| Übliche Höhe in Zürich | je nach Absprache | 18 bis 30 % |
| Umfang | meist Schlüssel und Reinigung | gesamter Betrieb |
| Vertretung bei Ausfall | keine | im Betrieb vorgesehen |
| Versicherung und Haftung | privat zu klären | im Vertrag geregelt |
Wie wir als Co-Host arbeiten
Das Konto ist Ihres. Wir arbeiten als Co-Host darauf, statt ein eigenes aufzubauen — bei Beendigung treten wir zurück, und Zugänge, Inserat, Fotografien und Bewertungen bleiben, wo sie sind.
Der Grund ist keine Grosszügigkeit, sondern eine Rechnung: Eine Bindung, die Sie später bereuen, erzeugt eine Zusammenarbeit, in der wir uns nicht mehr anstrengen müssen. Monatliche Kündbarkeit ist für uns ein stärkerer Anreiz als jede Klausel, die uns schützt.
Wenn Sie bereits ein Konto mit Bewertungen haben, arbeiten wir darauf weiter. Bewertungen sind der Vermögenswert, der über Jahre entsteht — sie wegzuwerfen, um ein Inserat neu aufzusetzen, wäre der teuerste Fehler am Anfang.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Airbnb-Co-Host in der Schweiz?
- Gewerbliche Co-Hosts rechnen nach Umsatzanteil ab; in Zürich liegen die veröffentlichten Sätze bei 20 bis 21 Prozent für den vollen Umfang, die Spanne über die Anbieter reicht von 18 bis über 30 Prozent. Bei alphakey sind es 18 Prozent im Basispaket und 25 Prozent im Vollservice, auf den Übernachtungsumsatz nach Plattformgebühr. Private Co-Hosts vereinbaren häufig einen Fixbetrag je Aufenthalt.
- Kann ein Co-Host auf mein Konto zugreifen, auch wenn ich das nicht mehr will?
- Nein. Sie entziehen die Co-Host-Rechte in den Kontoeinstellungen selbst, jederzeit und ohne Zustimmung des Co-Hosts. Das ist der wesentliche Vorteil dieses Wegs gegenüber einem Inserat auf einem fremden Konto — dort hätten Sie diese Möglichkeit nicht.
- Bekommt der Co-Host meine Auszahlungen?
- Nur wenn Sie ihm dieses Recht ausdrücklich geben. Es wird bei Airbnb getrennt von den übrigen Co-Host-Rechten vergeben. In den meisten Fällen bleibt es beim Eigentümer, und die Provision wird nachträglich in Rechnung gestellt.
- Was passiert mit den Bewertungen, wenn ich den Co-Host wechsle?
- Sie bleiben bei dem Konto, auf dem sie entstanden sind. Läuft das Inserat auf Ihrem Konto — der Normalfall bei einer Co-Host-Zusammenarbeit —, bleiben sie bei Ihnen. Läuft es auf dem Konto des Dienstleisters, bleiben sie dort, und Sie beginnen bei null.
- Brauche ich für einen Co-Host eine Bewilligung?
- Für den Co-Host selbst nicht. Bewilligungspflichtig ist gegebenenfalls die Nutzung Ihrer Wohnung zur Kurzzeitvermietung — das hängt an Zone und Gemeinde und nicht daran, wer die Vermietung betreibt. In der Stadt Zürich ist seit dem Bundesgerichtsurteil vom 30. April 2026 entscheidend, ob in der Wohnung noch jemand wohnt. Die verbindliche Auskunft dazu gibt die Gemeinde.
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Schreiben Sie sie uns — wir antworten aus der Praxis, schriftlich, innerhalb eines Arbeitstags.
