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Recht & Bewilligung

Airbnb Bewilligung in Zürich 2026: was Eigentümer wissen müssen

Seit dem 1. September 2026 gilt in der Stadt Zürich die BZO-Regel zur Nichtanrechenbarkeit befristet vermieteter Wohnungen an den Mindestwohnanteil, wenn sie regelmässig gewerblich unter einem Jahr vermietet werden. Nutzungsänderungen zu kommerziellen Kurzzeitunterkünften können ein Baugesuch erfordern — auch ohne Umbau. Gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten sind laut Stadt ausgenommen.

Stand: 5. September 2026 · 12 Min. Lesezeit

Von Victoria Pfeifer

Gründerin und CEO von alphakey. Seit über fünf Jahren in der Kurzzeitvermietung in Zürich.

Inhalt

Dieser Beitrag gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechts- oder Steuerauskunft. Was für Ihr Objekt gilt, hängt von Zone, Gemeinde, Reglement und Vertrag ab; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

Kurz gefasst

  • Seit dem 1. September 2026 setzt die Stadt Zürich die BZO-Regel zur Nichtanrechenbarkeit befristet vermieteter Wohnungen an den Mindestwohnanteil um.
  • Regelmässig gewerblich unter einem Jahr befristet vermietete Wohnungen zählen nicht mehr zum Mindestwohnanteil; Nutzungen sind zu melden.
  • Nutzungsänderungen zu kommerzieller Kurzzeitnutzung können ein Baugesuch erfordern — auch ohne Umbau; alphakey reicht keine Baugesuche ein.
  • Gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung während Abwesenheit ist laut Stadt von dieser BZO-Regel ausgenommen — keine pauschale 90-Tage-Regel.

Was die Stadt seit 1. September 2026 regelt

Dieser Text fasst öffentlich verfügbare Informationen der Stadt Zürich und des Bundesgerichts zusammen (Stand Recherche 5.9.2026). Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine verbindliche Auskunft der zuständigen Behörde oder einer Fachperson.

Kern ist die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil». Das Bundesgericht hat die Regelung mit Urteil vom 30. April 2026 bestätigt; die Stadt setzt sie seit dem 1. September 2026 um.

Was das in der Praxis bedeutet (laut Stadt-Medienmitteilungen):

  • Befristet vermietete Wohnungen — etwa Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments — dürfen dem vorgeschriebenen Mindestwohnanteil nicht mehr angerechnet werden, wenn sie regelmässig gewerblich unter einem Jahr vermietet werden.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer müssen solche Nutzungen melden.
  • Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Wohnobjekte, nicht jede gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung.
  • Ab dem 1. September 2026 muss die Bauherrschaft mit dem Baugesuch die Mietdauer der Wohnnutzung deklarieren.
  • Nutzungsänderungen, etwa die Umwandlung einer Wohnung in ein Business Apartment, erfordern ein Baugesuch — auch wenn keine baulichen Massnahmen erfolgen.

Wann Sie betroffen sein können

Diese Liste hilft zur Orientierung. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung des Mindestwohnanteils auf Ihrem Grundstück.

Was die Checkliste nicht leistet: Sie sagt nicht, ob Ihr konkretes Grundstück den Wohnanteil noch erfüllt, ob eine Meldung reicht oder ein Baugesuch nötig ist, und wie Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft oder Ihr Mietvertrag das sieht. Das gehört zur Einzelfallklärung bei Gemeinde und Fachperson.

Zusätzlich zum Baurecht können andere Regeln greifen, die dieser Insight nicht vertieft: Hausordnung und Reglement im Stockwerkeigentum, Zustimmung bei Untermiete, vertragliche Verbote im Mietvertrag. Wer nur die BZO-Schlagzeile liest und den Rest übersieht, startet trotzdem mit dem falschen Risiko.

Die Stadt schreibt zudem, dass das Amt für Baubewilligungen ausserhalb laufender Baugesuche primär auf Anzeige hin tätig wird und zu Beginn mit vielen Anzeigen rechnet. Für die Umsetzung wurden zusätzliche Stellen bewilligt. Das ist Vollzugskontext — keine Aussage über Ihren Einzelfall, aber ein Hinweis, dass kommerzielle Kurzzeitnutzung auf dem Radar steht.

Typische Situationen, die näher geprüft werden sollten (Orientierung, Stand 5.9.2026)
SituationWarum prüfen?
Regelmässig gewerbliche Kurzzeitvermietung unter einem JahrKern der BZO-Logik laut Stadt
Dauerhaft kommerziell genutztes Objekt (Airbnb / Business Apartment)Fokus der Regelung
Zweitwohnung oder leer stehende Wohnung, kommerziell befristet vermietetIn Stadt-Kommunikation ausdrücklich genannt
Umnutzung Wohnung zu Business ApartmentNutzungsänderung kann Baugesuch auslösen — auch ohne Umbau

Was ausgenommen ist

Laut Stadt sind gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten von dieser BZO-Regelung ausgenommen. Der Fokus liegt auf dauerhaft kommerziell genutzten Wohnobjekten.

Wichtig für die Lesart: Das ist keine pauschale «90-Tage-Regel» als Ersatz für die BZO-Logik. Eine solche Tagesgrenze gehört zu anderen Regulierungsdebatten (zum Beispiel Initiativen nach Luzerner Vorbild) und ist nicht dasselbe wie die Nichtanrechenbarkeit an den Mindestwohnanteil. Wer beide Logiken vermischt, riskiert falsche Sicherheit.

Kurzantwort: Brauche ich eine Bewilligung für Airbnb in Zürich? Bei dauerhafter kommerzieller Kurzzeitvermietung in der Stadt können Meldepflicht und Baugesuch (Nutzungsänderung) greifen. Bei gelegentlicher Vermietung der eigenen Wohnung während Abwesenheit sagt die Stadt, dass die BZO-Regel nicht gilt. Verbindlich bleibt die Behörde bzw. Fachperson.

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Baugesuch und eBaugesucheZH

Wenn eine Nutzungsänderung vorliegt, beschreibt die Stadt den Weg über ein Baugesuch — auch ohne Umbau. In der Stadt Zürich werden Baugesuche digital über die kantonale Plattform eBaugesucheZH eingereicht. Laut Stadt-Seite «Baugesuch einreichen» läuft das Verfahren online; Unterschriften erfolgen mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder alternativ mit ausgedrucktem Unterschriftenblatt per Post. Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn die benötigten Unterschriften beim Bauamt eingetroffen sind.

Linie dieses Artikels: Wir erklären den öffentlichen Rahmen. Ob und wie Sie ein Gesuch stellen, entscheiden Sie mit Ihrer Fachperson. alphakey reicht keine Baugesuche für Sie ein und beurteilt die Zulässigkeit nicht verbindlich.

Kurzantwort: Was ist ein Baugesuch bzw. eine Nutzungsänderung hier? Laut Stadt kann die Umwandlung einer Wohnung in ein Business Apartment bzw. eine vergleichbare kommerzielle Kurzzeitnutzung eine Nutzungsänderung sein. Dafür kann ein Baugesuch nötig sein — auch ohne Umbau. In der Stadt Zürich läuft die Einreichung digital über eBaugesucheZH.

Stadt vs. Gemeinden am See und im Umland

Eine einheitliche Antwort für den ganzen Kanton Zürich gibt es nicht. Die BZO-Regel und die Stadt-Medienmitteilungen oben betreffen die Stadt Zürich. Am linken Seeufer (Kilchberg bis Thalwil) und im Umland gelten die Regeln der jeweiligen Gemeinde — inklusive Wohnanteil, Bewilligungen und Vollzugspraxis.

Beispiel ohne neue Rechtsclaims: Für eine Adresse in der Stadt lesen Sie die Stadt-Medienmitteilungen zu Mindestwohnanteil, Meldepflicht und Baugesuch. Für eine Adresse am See oder im Umland (etwa Kilchberg oder Thalwil) ist dieselbe Frage an die jeweilige Gemeindebauverwaltung zu richten — die Stadt-Regel gilt dort nicht automatisch. Wer nur die Stadt-Schlagzeile überträgt, trifft die falsche Behörde.

Wer ausserhalb der Stadt vermietet oder vermieten will: Gemeinde und allenfalls Planungs- bzw. Baubehörde vor dem ersten Gast fragen. Auch Presseberichte über «Zürich» meinen oft die Stadtgemeinde, nicht automatisch jede Seegemeinde.

alphakey betreut Eigentümer in der Stadt, am See und im Umland betrieblich. Im Erstgespräch prüfen wir Eignung und Betrieb. Die rechtliche Freigabe — ob Sie dürfen — bleibt bei Ihnen und Ihrer Fachperson. Netto-Rechnung Lage für Lage: Rechner. Für den Betrieb und die Provision: Startseite alphakey.ch.

Kurzantwort: Was gilt ab 1. September 2026? In der Stadt Zürich ist die BZO-Teilrevision in Kraft: regelmässig gewerblich unter einem Jahr befristet vermietete Wohnungen zählen nicht mehr zum Mindestwohnanteil; Meldepflicht und mögliche Baugesuche bei Nutzungsänderung. Ausserhalb der Stadt: Gemeinde fragen.

Was alphakey übernimmt — und was nicht

alphakey übernimmt den operativen Betrieb der Kurzzeitvermietung, nicht die baurechtliche Beurteilung oder das Baugesuch. Die Abklärung der Zulässigkeit liegt beim Eigentümer.

Mehr zum Betrieb und zur Provision auf der Startseite. Für den Adress-Check und die nächste praktische Frage: Erstgespräch. Orientierung zu Bewilligung und Recht auch unter Was in Zürich gilt.

Kurzantwort: Was macht die Verwaltung — und was nicht? alphakey übernimmt den operativen Betrieb der Kurzzeitvermietung (Inserat, Pricing, Gäste, Reinigungskoordination, Abrechnung). Baurechtliche Beurteilung, Baugesuch und Garantie der Zulässigkeit liegen beim Eigentümer.

Leistungsumfang alphakey vs. baurechtliche Abklärung
Wir übernehmenWir übernehmen nicht
Inserat, Fotografie, PricingVerbindliche Rechtsbeurteilung
Gästekommunikation, ZugangBaugesuch / Gesuchseinreichung
Reinigungskoordination, AbrechnungGarantie, dass Kurzzeitvermietung an Ihrer Adresse zulässig ist
Hinweise, worauf zu achten und wen Sie fragen könnenVertretung vor Behörden

Decision tree (Orientierung)

Das ist ein Leserahmen, kein Bescheid.

  • Liegt die Adresse in der Stadt Zürich? Wenn nein: Gemeinde klären, Stadt-BZO nicht 1:1 übertragen.
  • Ist die Nutzung gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung während Abwesenheit? Wenn ja: laut Stadt von der genannten BZO-Regel ausgenommen — trotzdem Hausordnung, Mietvertrag und sonstige Pflichten prüfen.
  • Ist die Nutzung regelmässig gewerblich / dauerhaft kommerziell (unter einem Jahr befristet)? Dann Meldepflicht und mögliche Nutzungsänderung / Baugesuch ernsthaft prüfen — mit Fachperson und Amt.
  • Parallel: betriebliche Eignung und Netto-Rechnung (Rechner und Erstgespräch) — unabhängig von der Rechtsfrage.

Häufige Fragen

In der Stadt Zürich können bei dauerhafter kommerzieller Kurzzeitvermietung Meldepflicht und ein Baugesuch wegen Nutzungsänderung greifen — auch ohne Umbau. Gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung während Abwesenheit ist laut Stadt von der BZO-Regel ausgenommen. Verbindlich: zuständige Behörde oder Fachperson. Quellen: Stadt-Medienmitteilungen September und Juni 2026.

Die BZO-Teilrevision «Nichtanrechenbarkeit an Wohnanteil» ist in Kraft. Befristet vermietete Wohnungen, die regelmässig gewerblich unter einem Jahr vermietet werden, zählen nicht mehr zum Mindestwohnanteil. Nutzungen sind zu melden; Nutzungsänderungen können ein Baugesuch auslösen.

Laut Stadt nein für die genannte BZO-Regel: gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten sind ausgenommen. Im Fokus stehen dauerhaft kommerziell genutzte Objekte. Das ist keine pauschale 90-Tage-Regel.

Laut Stadt kann die Umwandlung einer Wohnung in ein Business Apartment bzw. vergleichbare kommerzielle Kurzzeitnutzung eine Nutzungsänderung sein und ein Baugesuch erfordern — auch ohne bauliche Massnahmen. Einreichung in der Stadt Zürich digital über eBaugesucheZH.

alphakey führt den Betrieb (Inserat bis Abrechnung). Baugesuch, verbindliche Rechtsbeurteilung und Garantie der Zulässigkeit gehören nicht dazu. Die Abklärung liegt bei Ihnen.

Separat klären. Für Beherbergende gelten in Zürich unter anderem meldebezogene Pflichten gegenüber der Polizei (Gästekontrolle). Steuer- und Kurtaxefragen gehören zu Steuerberatung bzw. zuständiger Stelle — hier nicht vertieft.

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