Wohnung in Zürich kurzfristig vermieten: die Reihenfolge, in der Sie entscheiden
Fünf Fragen, und die erste ist nicht die nach dem Ertrag. Wer sie in der falschen Reihenfolge stellt, rechnet monatelang an einem Objekt, das gar nicht darf.
Wie vermiete ich meine Wohnung in Zürich kurzfristig?
Eine Wohnung in Zürich kurzfristig zu vermieten heisst, sie möbliert für Tage bis Wochen an wechselnde Gäste zu überlassen, meist über Airbnb oder Booking.com. Fünf Fragen sind dafür der Reihe nach zu klären: Zulässigkeit, Verfügungsrecht, Eignung des Objekts, Ertrag gegenüber der Dauermiete, und ob Sie es selbst betreiben. Zwischen Entscheid und erster Buchung liegen bei eingerichteter Wohnung rund zwei Wochen.
1. Darf die Wohnung überhaupt kurzzeitvermietet werden?
Diese Frage steht zuerst, weil eine verneinende Antwort alle weiteren erübrigt. Massgeblich ist das Zonenrecht Ihrer Gemeinde, nicht das Mietrecht und nicht die Plattform.
In der Stadt Zürich ist nach dem Bundesgerichtsurteil vom 30. April 2026 entscheidend, ob in der Wohnung noch jemand wohnt. Eine dauerhaft ausschliesslich kurzzeitvermietete Wohnung wird anders beurteilt als eine, die Sie selbst bewohnen und zeitweise vermieten. Bei Stockwerkeigentum kommt das Reglement der Gemeinschaft dazu.
Die verbindliche Auskunft für Ihre Adresse gibt die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde. Wir beraten in Bewilligungsfragen nicht — und wir würden auch nicht anfangen, bevor diese Auskunft vorliegt.
2. Dürfen Sie über die Wohnung verfügen?
Sind Sie Eigentümer, ja. Sind Sie Mieter, brauchen Sie nach Art. 262 OR die Zustimmung Ihrer Vermieterschaft, bevor Sie untervermieten. Verweigern darf sie sie nur aus drei Gründen: wenn Sie die Bedingungen nicht bekanntgeben, wenn diese gegenüber Ihrem eigenen Vertrag missbräuchlich sind, oder wenn ihr wesentliche Nachteile entstehen.
Ohne Zustimmung untervermieten heisst, die Kündigung des eigenen Mietvertrags zu riskieren. Das ist der häufigste Fehler bei Kurzzeitvermietung durch Mieter, und er ist nicht theoretisch.
3. Eignet sich das Objekt?
Nicht jede Wohnung trägt Kurzzeitvermietung, und das entscheidet sich weniger an der Ausstattung als an vier Umständen: Lärmempfindlichkeit der Nachbarschaft, Zugang und Schlüssellogistik, Grösse im Verhältnis zur Nachfrage, und ob eine Reinigung am selben Tag organisierbar ist.
Der häufigste Ausschlussgrund ist keiner davon: Es ist die Lage im Umland. Dort liegt die Dauermiete auch im eingespielten Betrieb vorn, um rund 11 Prozent — und zwar bevor die Möblierung gerechnet ist.
4. Lohnt es sich gegenüber der Dauermiete?
Für eine gepflegte 3-Zimmer-Wohnung in den Zürcher Kreisen 3 bis 12 bleiben im Vollservice rund CHF 2’310 im Monat, bei unmöblierter Dauermiete CHF 1’990 — beide netto, nach allen Abzügen. Im Zentrum sind es CHF 2’970 gegen CHF 2’680, am Zürichsee CHF 2’180 gegen CHF 2’080, im Umland CHF 1’500 gegen CHF 1’690.
Zwei Posten fehlen in diesen Zahlen und gehören in Ihre Rechnung: das Anlaufjahr, in dem ein neues Inserat die Marktauslastung noch nicht erreicht, und die Möblierung. Der Rechner auf dieser Seite nimmt Ihre Grösse, Lage und Ausstattung und zeigt beides.
5. Selbst betreiben oder abgeben?
Die Frage entscheidet sich an einer Zahl: rund 78 Anreisen im Jahr bei drei Nächten durchschnittlicher Aufenthaltsdauer. Jede mit Kommunikation, Übergabe, Reinigung und Wäsche, und keine zu einer Zeit, die Sie sich aussuchen.
Wer in der Nähe wohnt, eine verlässliche Reinigungskraft hat und abends erreichbar sein kann, betreibt es sinnvoll selbst oder mit der Basisstufe. Wer das nicht hat, kauft mit dem Vollservice nicht Bequemlichkeit, sondern die Vermeidung schlechter Bewertungen — und eine schlechte Bewertung drückt den Preis dauerhaft.
Bei uns liegen zwischen Zusage und erster Buchung rund zwei Wochen, wenn die Wohnung eingerichtet ist: Begehung, Fotografie, Inserat, Preisgestaltung, Schlüssel, Reinigungsplan.
Häufige Fragen
- Wie schnell kann ich meine Wohnung kurzfristig vermieten?
- Bei eingerichteter Wohnung rund zwei Wochen zwischen Zusage und erster Buchung — Begehung, Fotografie, Inserat, Preisgestaltung, Schlüssel und Reinigungsplan. Ist die Wohnung leer, bestimmt die Lieferzeit der Möbel den Termin. Zeitlich davor liegt aber die Auskunft der Bauverwaltung: ohne sie fangen wir nicht an.
- Was brauche ich, um anzufangen?
- Vier Dinge: einen Identitätsnachweis, den Nachweis, dass Sie über die Wohnung verfügen dürfen, die Bankverbindung für die Auszahlung, und Zugang zur Wohnung für Fotografie und Aufnahme. Alles andere — Inserat, Preisgestaltung, Anmeldung der Kurtaxe — machen wir.
- Kann ich die Wohnung zwischendurch selbst nutzen?
- Ja, das ist einer der wesentlichen Vorteile gegenüber der Dauermiete. Sie blocken den Kalender für die Zeiten, die Sie brauchen. Bei einem Dauermietvertrag geht das nicht: Eigenbedarf ist in der Schweiz ein Kündigungsgrund mit Fristen und Anfechtungsmöglichkeit, kein Schalter.
- Was, wenn Kurzzeitvermietung in meiner Zone nicht zulässig ist?
- Dann bleibt die befristete Vermietung an eine Partei über Monate — sie bleibt Wohnnutzung und ist zonenrechtlich unproblematisch. Sie hat dafür andere Risiken: Erstreckungsrecht des Mieters, Formularpflicht beim Anfangsmietzins, und die Frage, ob die Befristung einen sachlichen Grund hat. Wir betreiben das nicht, aber der Beitrag dazu sagt, worauf es ankommt.
- Muss ich die Wohnung möblieren?
- Ohne vollständige Möblierung geht es nicht — das ist keine Ausstattungsfrage, sondern die Voraussetzung. Dieses Geld ist gebunden, bevor die erste Buchung hereinkommt. Für eine 3-Zimmer-Wohnung in der Stadt hat sich eine Einrichtung für CHF 15’000 nach rund fünf Jahren zurückverdient, gerechnet gegen die Dauermiete; am Zürichsee dauert es länger, als die Möbel halten.
Ihre Frage ist nicht beantwortet?
Schreiben Sie sie uns — wir antworten aus der Praxis, schriftlich, innerhalb eines Arbeitstags.
