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Airbnb-Verwaltung ZürichMehr aus Ihrer Wohnung machen.

Wir führen Ihre Kurzzeitvermietung in Zürich und am See. Sie sehen vorher, was am Ende bleibt.

Ab 18 % Provision · Vollservice 20 %, ab dem 7. Monat 25 % · Monatlich kündbar

Was bleibt bei Ihnen?

CHF 3’060

Gepflegte 3-Zimmer-Wohnung, Vollservice, pro Monat nach allen Abzügen.

Dauermiete zum Vergleich: CHF 1’990

Genau berechnen
Basis-Provision vom Übernachtungsumsatz
18 %
Vollservice, ab dem 7. Monat 25 %
20 %
Provision, wenn die Wohnung leer steht
CHF 0
Kündigungsfrist, keine Mindestlaufzeit
30 Tage

Kurzzeit oder Dauermiete?

Eine gepflegte 3-Zimmer-Wohnung, netto pro Monat. In der Stadt und am See liegt die Kurzzeitvermietung klar vorne, im Umland knapp.

Kurzzeitvermietung gegen Dauermiete, 3-Zimmer-Wohnung im Monat (netto, eingespielter Betrieb)
LageKurzzeitDauermiete
Zürich ZentrumCHF 3’850CHF 2’680
Zürich, übrige KreiseCHF 3’060CHF 1’990
ZürichseeCHF 3’310CHF 2’080
Umland von ZürichCHF 2’030CHF 1’690
Kurzzeit nach Plattformgebühr, Provision und Reinigung; Dauermiete nach 5 % Verwaltung. Im ersten Jahr liegt der Kurzzeit-Ertrag meist tiefer.

Häufige Fragen

alphakey führt Ihre Kurzzeitvermietung in Zürich und am linken Zürichseeufer: Inserat, Preise, Gäste, Reinigung und Abrechnung auf Airbnb und Booking.com. Die Provision beträgt 18 % (Basis) oder 20 % (Vollservice, ab dem 7. Monat 25 %) vom Übernachtungsumsatz nach Plattformgebühr, bei Leerstand nichts. Der Vertrag ist monatlich kündbar.

Was kostet der Service wirklich?

18 % (Basis) oder 20 % (Vollservice) vom Übernachtungsumsatz nach Plattformgebühr. Ab dem 7. Monat, wenn das Inserat eingespielt ist, kostet der Vollservice 25 %. Keine Einrichtungsgebühr, keine Fixkosten, bei Leerstand nichts. Reinigungsgebühren zählen nicht dazu.

Welchen Ertrag kann ich realistisch erwarten?

Für eine gepflegte 3-Zimmer-Wohnung liegt der Mittelwert je nach Lage bei CHF 2’030 bis CHF 3’850 netto pro Monat, nach Plattformgebühr, Provision und Reinigung. Im ersten Jahr liegt er tiefer. Das ist eine Bandbreite, keine Zusage.

Brauche ich in Zürich eine Bewilligung?

Bei dauerhafter gewerblicher Kurzzeitvermietung in der Stadt Zürich können eine Meldepflicht und ein Baugesuch wegen Nutzungsänderung nötig sein, auch ohne Umbau. Für die gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung während Abwesenheit gilt laut Stadt etwas anderes. Ausserhalb der Stadt entscheidet die Gemeinde. Das ist keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft der Gemeinde.

Kann ich kündigen?

Ja, monatlich mit 30 Tagen Frist und ohne Mindestlaufzeit. Sie können jederzeit auf Dauermiete oder Eigennutzung umstellen. Die genauen Fristen stehen im Vertrag, den wir Ihnen vor dem Start schicken.

Lohnt sich Ihre Wohnung?

Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich und antworten am selben Werktag.

Wo wir arbeiten:Zürich · Seefeld · Oerlikon · Zürich West · Altstadt · Kilchberg · Rüschlikon · Thalwil

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben verwenden wir nur für diese Anfrage.