
Recht & Bewilligung · 12 Min. Lesezeit
Airbnb Bewilligung in Zürich 2026: was Eigentümer wissen müssen
Seit dem 1. September 2026 gilt in der Stadt Zürich die BZO-Regel zur Nichtanrechenbarkeit befristet vermieteter Wohnungen an den Mindestwohnanteil, wenn sie regelmässig gewerblich unter einem Jahr vermietet werden. Nutzungsänderungen zu kommerziellen Kurzzeitunterkünften können ein Baugesuch erfordern — auch ohne Umbau. Gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten sind laut Stadt ausgenommen.







