Das Vermietungsmandat: was darin steht, was es kostet und warum es jederzeit endbar ist
Der Vertrag zwischen Eigentümer und Verwaltung ist rechtlich ein Auftrag. Das hat eine Folge, die kaum jemand kennt — und die zu Ihren Gunsten wirkt.
Was ist ein Vermietungsmandat?
Ein Vermietungsmandat ist der Vertrag, mit dem ein Eigentümer die Kurzzeitvermietung seiner Wohnung an einen Dienstleister überträgt. Rechtlich ist es ein Auftrag nach Art. 394 ff. OR und damit nach Art. 404 OR jederzeit widerrufbar — auch wenn eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Vergütet wird es in Zürich üblicherweise mit 18 bis 30 Prozent des Umsatzes.
Der Punkt, den kaum ein Anbieter erwähnt
Ein Auftrag kann nach Art. 404 Abs. 1 OR von jeder Seite jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Das Bundesgericht wendet diese Bestimmung als zwingendes Recht an: Eine vertragliche Mindestlaufzeit hebt sie nicht auf.
Für ein Vermietungsmandat heisst das: Eine Klausel «zwölf Monate Mindestlaufzeit» hindert Sie nicht daran, vorher zu beenden. Erfolgt der Widerruf zur Unzeit, kann Schadenersatz geschuldet sein — aber der Vertrag endet.
Diese Rechtslage steht selten in den Verträgen, die man zum Unterschreiben bekommt. Das ist kein Vorwurf; sie steht im Gesetz und muss nicht wiederholt werden. Sie zu kennen ändert aber, wie eine Mindestlaufzeit zu lesen ist: als Absichtserklärung, nicht als Fessel.
Bei uns erübrigt sich die Frage, weil wir keine Mindestlaufzeit vereinbaren. Der Grund ist eine Rechnung und keine Grosszügigkeit: Eine Bindung, die Sie später bereuen, erzeugt eine Zusammenarbeit, in der wir uns nicht mehr anstrengen müssen.
Was ein Vermietungsmandat regelt
Fünf Punkte entscheiden über den wirtschaftlichen Gehalt, und der erste wird am häufigsten übersehen.
- Die Bemessungsgrundlage der Provision. «20 Prozent» kann auf den Bruttoumsatz, auf den Umsatz nach Plattformgebühr oder auf den Umsatz einschliesslich Reinigungsgebühr gerechnet sein — dieselbe Zahl, drei verschiedene Beträge.
- Wem das Plattformkonto gehört. Bleibt es beim Eigentümer, bleiben die Bewertungen bei ihm; läuft das Inserat auf dem Konto des Dienstleisters, beginnt er nach einer Trennung bei null.
- Welche Kosten weiterverrechnet werden und zu welchem Satz — Reinigung, Wäsche, Kleinreparaturen, Verbrauchsmaterial.
- Wer Kurtaxe, Gästeregistrierung und Meldepflichten erledigt.
- Was bei Beendigung geschieht: Zugänge, Fotografien, Kalenderbuchungen, die über das Vertragsende hinausreichen.
Häufige Fragen
- Kann ich ein Vermietungsmandat vorzeitig kündigen?
- Ja. Ein Vermietungsmandat ist ein Auftrag nach Art. 394 ff. OR und damit nach Art. 404 Abs. 1 OR jederzeit widerrufbar. Das Bundesgericht wendet diese Bestimmung als zwingendes Recht an — eine vereinbarte Mindestlaufzeit hebt sie nicht auf. Erfolgt der Widerruf zur Unzeit, kann Schadenersatz geschuldet sein, aber der Vertrag endet. Bei uns stellt sich die Frage nicht: Wir vereinbaren keine Mindestlaufzeit.
- Was kostet ein Vermietungsmandat in Zürich?
- Zwischen 18 und 30 Prozent des Umsatzes. Entscheidend ist aber nicht der Satz, sondern die Bemessungsgrundlage: 20 Prozent vom Bruttoumsatz sind ein anderer Betrag als 20 Prozent nach Plattformgebühr. Bei uns sind es 18 Prozent im Basispaket und 25 Prozent im Vollservice, jeweils auf den Übernachtungsumsatz nach Plattformgebühr.
- Ist ein Vermietungsmandat dasselbe wie ein Mietvertrag?
- Nein, und der Unterschied ist grundlegend. Bei einem Mietvertrag überlassen Sie die Wohnung gegen Zins zum Gebrauch; bei einem Vermietungsmandat bleiben Sie Vermieter und beauftragen jemanden mit der Bewirtschaftung. Deshalb gilt hier Auftragsrecht und nicht Mietrecht — mit der Folge, dass der Vertrag jederzeit endbar ist, während ein Mietvertrag Kündigungsfristen und Kündigungsschutz kennt.
- Brauche ich ein schriftliches Mandat?
- Rechtlich nicht — ein Auftrag ist formfrei gültig. Praktisch schon, und nicht wegen der Provision: Die Punkte, an denen es später Streit gibt, sind Bemessungsgrundlage, Kontoinhaberschaft und was bei Beendigung mit Zugängen und laufenden Buchungen geschieht. Was dort nicht geregelt ist, wird im Streitfall geregelt.
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