Woche eins: Aufnahme und Inserat
Tag eins bis drei: Besichtigung und Fotografie. Wir kommen einmal, sehen die Wohnung an und fotografieren sie — beides in einem Termin, weil ein zweiter Zugang für Sie ein zweiter Aufwand ist. Für die Aufnahmen brauchen wir die Wohnung aufgeräumt und ohne persönliche Gegenstände; was dabei auffällt und ergänzt werden sollte, sagen wir am selben Tag.
Tag drei bis fünf: Bildauswahl und Inseratstext. Aus rund achtzig Aufnahmen werden fünfzehn bis zwanzig, und das erste Bild entscheidet mehr als die anderen zusammen — es steht in der Ergebnisliste, wo die Entscheidung fällt.
Tag fünf bis sieben: Das Inserat entsteht, auf Ihrem Konto. Wenn Sie schon eines mit Bewertungen haben, arbeiten wir darauf weiter, statt neu anzufangen; Bewertungen sammeln sich am Konto und sind der Wert, der über Jahre entsteht.
Woche zwei: Preise, Kalender, Zugang
Tag acht bis zehn: Preisgestaltung und Kalender. Ein Grundpreis nach Lage, Grösse und Ausstattung, darauf Saison, Wochentag und der Zürcher Veranstaltungskalender. Dazu die Mindestaufenthaltsdauer und Ihre eigenen Sperrzeiten — wenn Sie die Wohnung selbst nutzen wollen, blocken wir das jetzt und nicht später, weil Buchungen Monate vorher kommen.
Tag zehn bis zwölf: Der Zugang. Ein elektronisches Schloss mit wechselndem Code, wo möglich — es löst die Schlüsselübergabe von der Anwesenheit, und das ist der Punkt, an dem Selbstverwaltung praktisch scheitert. Bei Stockwerkeigentum kann der Austausch des Zylinders die Zustimmung der Gemeinschaft brauchen; das prüfen Sie, wir schlagen es nur vor.
Tag zwölf bis vierzehn: Reinigungspartner, Wäschelogistik, Verbrauchsmaterial. Und der Probelauf: Wir gehen die Wohnung mit der Checkliste durch, die auch bei jedem späteren Wechsel gilt.
Was in diesen zwei Wochen bei Ihnen liegt
Vier Dinge, und drei davon können wir nicht für Sie tun.
- Die zonenrechtliche Zulässigkeit bei der Gemeinde klären — die Auskunft ist kostenlos und nur dort verbindlich.
- Bei Miete die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft einholen, bevor das Inserat online geht.
- Die Registrierung als Beherbergende für die Gästemeldung. Die Pflicht liegt beim Gastgeber und ist nicht übertragbar; wir liefern die Belegungsdaten dafür.
- Persönliche Gegenstände wegräumen und einen abschliessbaren Ort für das schaffen, was bleiben soll.
Woran es sich verzögert
Drei Dinge, regelmässig.
Fehlende Möblierung. Dann richtet sich der Start nach der Beschaffung, und Betten und Textilien haben die längsten Lieferzeiten. Wir stellen eine Liste zusammen, bevor Sie kaufen.
Eine unklare zonenrechtliche Lage. Wenn eine Auskunft der Gemeinde eingeholt werden muss, planen Sie zwei bis vier Wochen ein. Das ist der häufigste Grund, warum aus zwei Wochen sechs werden.
Und die Zustimmung der Vermieterschaft bei Mietobjekten. Sie sollte vorliegen, bevor das erste Inserat online geht — nicht danach.
Und dann
Die erste Buchung kommt selten am Tag nach der Veröffentlichung. Ein neues Inserat hat keine Bewertungen, und das Bewertungsvolumen ist einer der stärksten Ranking-Faktoren — rechnen Sie mit einem halben Jahr bis zur Marktauslastung.
Was in den ersten Wochen hilft: ein Preis, der unter dem liegt, den Sie später nehmen wollen. Die ersten fünf Bewertungen sind mehr wert als die Differenz, und der Unterschied zwischen null und fünf Bewertungen ist gross — der zwischen 45 und 50 klein.
Ab dem ersten Monat erhalten Sie die Abrechnung mit jedem Posten einzeln. Und wenn es nicht läuft, sagen wir das, statt zu warten, bis Sie fragen.
Häufige Fragen
Bei einer möblierten, bezugsfertigen Wohnung etwa zwei Wochen bis zum Inserat. Mit Beschaffung von Möbeln oder einer offenen Zonenfrage sechs bis acht. Die erste Buchung folgt danach, nicht am gleichen Tag.
Nur für den Zugang. Wir brauchen die Wohnung aufgeräumt und ohne persönliche Gegenstände; anwesend sein müssen Sie nicht.
Dann hören wir auf. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Aufsetzkosten — solange kein Inserat online ist, ist auch nichts entstanden, das man rückabwickeln müsste.
Und für Ihr Objekt?
Quellen
Stand der Recherche: 31. Juli 2026. Amtliche Regelungen ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.


