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Wegzug ins Ausland, Wohnung in Zürich behalten: Was steuerlich und praktisch gilt

Wer die Schweiz verlässt und seine Wohnung behält, bleibt hier beschränkt steuerpflichtig — und braucht eine Vertreteradresse. Was zu regeln ist, bevor der Umzug läuft.

По состоянию на 31 июля 2026 г. · 8 мин. чтения

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Эта статья отражает состояние нашего исследования и не является юридической или налоговой консультацией. Что действует для вашего объекта, зависит от зоны, общины, регламента и договора; обязательную силу имеет только справка компетентного органа.

Die Steuerpflicht endet nicht mit dem Wegzug

Wer ins Ausland zieht und eine Liegenschaft in der Schweiz behält, wird im Kanton der Liegenschaft beschränkt steuerpflichtig. Das ist der Grundsatz im internationalen Steuerrecht: Eine Liegenschaft wird dort besteuert, wo sie liegt — unabhängig davon, wo der Eigentümer wohnt.

Praktisch heisst das: Sie deklarieren die Wohnung und die Einnahmen daraus weiter in Zürich, und Ihr neues Wohnsitzland stellt sie je nach Doppelbesteuerungsabkommen frei oder rechnet die schweizerische Steuer an. Eine Steuererklärung ist weiter einzureichen.

Was viele überrascht: Die beschränkte Steuerpflicht umfasst nicht nur die Mieteinnahmen, sondern auch das Vermögen — der Steuerwert der Liegenschaft bleibt in der schweizerischen Vermögenssteuer.

Die Vertreteradresse in der Schweiz

Das ist der Punkt, an dem es im Alltag scheitert. Für die Zustellung von Steuerveranlagungen und Rechnungen ist eine Adresse in der Schweiz zu bestimmen. Ohne sie erreichen Sie die Fristen nicht, und eine versäumte Einsprachefrist gegen eine Veranlagung nach Ermessen kostet Geld.

Wer diese Rolle übernimmt, ist Ihre Entscheidung: eine Treuhandstelle, ein Familienmitglied, ein Anwalt. Wichtig ist, dass die Person die Post tatsächlich öffnet und weiterleitet — eine Adresse, an der niemand nachsieht, ist schlechter als keine.

Was wir dabei nicht übernehmen: die Vertretung selbst und die steuerliche Abwicklung. Wir liefern die Belegungsdaten und die monatlichen Abrechnungen in einer Form, die Ihre Treuhandstelle verwenden kann.

Kurzzeitvermietung oder Dauermieter, wenn Sie weg sind

Aus der Ferne spricht auf den ersten Blick alles für einen Dauermieter: eine Zahl im Monat, ein Ansprechpartner, wenig Verwaltung. Zwei Dinge sprechen dagegen.

Erstens die Rückkehr. Ein Dauermietvertrag lässt sich nicht kurzfristig beenden; Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund mit Fristen und Anfechtungsmöglichkeit. Wer in zwei Jahren zurückkommen will oder es offen lässt, bindet sich mit einem Dauermieter stärker als gedacht.

Zweitens die Kontrolle über den Zustand. Bei Kurzzeitvermietung sieht nach jedem Aufenthalt jemand in die Wohnung; ein Wasserschaden fällt nach Tagen auf, nicht nach Monaten. Bei einem Dauermieter erfahren Sie von einem Problem, wenn er es meldet.

  • Rückkehr in absehbarer Zeit geplant oder offen: Kurzzeitvermietung hält die Wohnung frei.
  • Rückkehr ausgeschlossen, Verkauf in einigen Jahren: Dauermiete ist einfacher, und der Kündigungsschutz ist beim Verkauf Sache des Käufers.
  • In beiden Fällen zu klären: die zonenrechtliche Zulässigkeit bei der Gemeinde, und bei Stockwerkeigentum das Reglement.

Was vor dem Umzug zu regeln ist

Vier Dinge, und alle vier sind aus der Ferne mühsamer als vorher.

Die Vertreteradresse, wie oben. Die Bank: Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland kann Hypothekarkonditionen berühren, und eine Nutzungsänderung von Eigennutzung auf Vermietung ebenso — sagen Sie es Ihrer Bank schriftlich, bevor Sie gehen. Die Versicherung: Hausratversicherungen schliessen gewerbliche Nutzung regelmässig aus, und eine leer stehende oder vermietete Wohnung ist versicherungstechnisch etwas anderes als eine bewohnte. Und die Post: Eine Nachsendung ins Ausland läuft nicht unbegrenzt.

Wenn Sie die Wohnung vermieten lassen wollen, gehört das Erstgespräch vor den Umzug, nicht danach. Wir brauchen einmal Zugang für Besichtigung und Fotografie — das aus dem Ausland zu organisieren kostet mehr Zeit als vorher.

Частые вопросы

Ja. Die Liegenschaft wird dort besteuert, wo sie liegt. Sie bleiben im Kanton Zürich beschränkt steuerpflichtig, für die Einnahmen und für den Steuerwert. Wie Ihr neues Wohnsitzland das behandelt, hängt am Doppelbesteuerungsabkommen.

Für die Zustellung von Veranlagungen und Rechnungen ja. Wer sie nicht bestimmt, riskiert versäumte Fristen — und eine Veranlagung nach Ermessen, gegen die man nicht mehr einsprechen kann, ist teuer.

Den Betrieb ja: Inserat, Preise, Gäste, Reinigung, monatliche Abrechnung. Nicht die steuerliche Vertretung und nicht die Gästemeldung an den Kanton — die Meldepflicht liegt beim Gastgeber und ist nicht übertragbar. Die Belegungsdaten dafür liefern wir.

Источники

Состояние исследования: 31 июля 2026 г.. Официальные правила меняются — проверьте актуальное состояние в компетентном органе.

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