Zwei Dinge, die dieses Jahr zusammenfallen
Der Zürcher Herbst ist wirtschaftlich die stärkste Zeit des Jahres: Messen, Kongresse, Semesterbeginn und Städtereisen fallen zusammen. Wer den Herbst schlecht bepreist, verliert mehr als in jedem anderen Quartal.
Dieses Jahr kommt etwas hinzu. Die Stadt Zürich hat als voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung zu befristet vermieteten Zweitwohnungen den Herbst 2026 genannt, sofern kein Rekurs folgt.
Für Eigentümer in der Stadt heisst das: Die stärksten Buchungswochen des Jahres und der Zeitpunkt, an dem sich die Zulässigkeit ändern kann, liegen möglicherweise nebeneinander. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, Buchungen mit längerer Vorlaufzeit bewusst zu betrachten.
Was das praktisch bedeutet
Wer Buchungen für den Spätherbst annimmt, sollte wissen, ob die Nutzung an seiner Adresse betroffen ist. Eine Buchung, die man später nicht bedienen kann, kostet nicht nur den Umsatz, sondern die Bewertung — und Stornierungen durch den Gastgeber wirken sich auf die Platzierung aus.
Der Weg dahin ist derselbe wie immer: die Zone klären, die Auskunft schriftlich behalten, und bei ungeklärter Lage keine Buchungen mit langer Vorlaufzeit annehmen, die man im Zweifel nicht halten kann.
Wer nicht in der Stadt Zürich liegt, sondern in einer Seegemeinde oder im Umland, hat eine andere Lage — dort gilt die jeweilige Gemeindeordnung. Kilchberg hat im Juni 2026 einen eigenen Beschluss gefasst, dessen kantonale Genehmigung aussteht. Von der städtischen Regelung lässt sich in keine Richtung auf die Nachbargemeinden schliessen.
Die Preisseite des Herbstes
Unabhängig von der Rechtslage gilt für den Herbst dieselbe Regel wie immer, nur mit grösserer Wirkung: Der Veranstaltungskalender bringt mehr als jedes Preiswerkzeug. Ein Werkzeug erkennt Nachfrage, wenn andere schon gebucht haben; ein Kalendereintrag erkennt sie vorher.
Praktisch heisst das: Die Termine der grossen Zürcher Herbstveranstaltungen gehören jetzt in den Kalender, mit Aufschlägen, die vor der Nachfrage stehen. Wer im September nachjustiert, verkauft die besten Nächte zum Preis der zweitbesten.
Und die Gegenrichtung, die seltener bedacht wird: Zwischen den Veranstaltungen fallen Lücken von zwei bis drei Nächten an, die zum Herbstpreis nicht verkäuflich sind. Für diese Lücken lohnt eine niedrigere Mindestaufenthaltsdauer — nicht ein niedrigerer Preis über den ganzen Monat.
Häufige Fragen
September bis November, mit dem Höhepunkt im Herbst. Messen, Kongresse, Semesterbeginn und Städtereisen fallen zusammen; das bringt die höchsten Preise des Jahres. Der Frühling ist die zweitstärkste Zeit. Schwach sind die zweite Augusthälfte — weil Geschäftsreisende Ferien machen — sowie Januar und Februar. Das ist genau umgekehrt zu einer Feriendestination, und wer nach Ferienort-Muster bepreist, verliert in beiden Richtungen: Leerstand im August, verschenkte Marge im September.
Nur, wenn Sie wissen, ob die Nutzung an Ihrer Adresse von der neuen Regelung betroffen ist. Die Stadt Zürich hat den Herbst 2026 als voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens genannt, sofern kein Rekurs folgt — das fällt mit den stärksten Buchungswochen zusammen. Eine Buchung, die Sie später nicht bedienen können, kostet nicht nur den Umsatz: Stornierungen durch den Gastgeber wirken sich auf die Platzierung aus. Klären Sie die Zone, behalten Sie die Auskunft schriftlich, und nehmen Sie bei ungeklärter Lage keine Buchungen mit langer Vorlaufzeit an.
Nein. Die Regelung der Stadt Zürich gilt für das Stadtgebiet. Jede Gemeinde hat ihre eigene Bau- und Zonenordnung, und von der städtischen lässt sich in keine Richtung auf die Nachbargemeinden schliessen — manche sind offener, andere strenger. Kilchberg ist der Fall, den man kennen muss: Die Gemeindeversammlung hat am 16. Juni 2026 eine revidierte Bau- und Zonenordnung angenommen, die hotelähnliche Betriebe in reinen Wohnzonen untersagt. Die kantonale Genehmigung stand zum Zeitpunkt unserer Recherche aus. Die einzige verlässliche Auskunft kommt von der jeweiligen Bauverwaltung.
Und für Ihr Objekt?
Quellen
Stand der Recherche: 30. Juli 2026. Amtliche Regelungen ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.


