Was sich ändert
Bisher teilte Airbnb die Servicegebühr: rund 3 Prozent trug der Gastgeber, 14 bis 16,5 Prozent der Gast. Ab dem 13. Oktober 2026 gilt für schweizerische Gastgeber ein einziger Satz von 15,5 Prozent, den der Gastgeber trägt.
Der Gast sieht dadurch einen niedrigeren Endpreis, weil sein Anteil entfällt. Für Sie heisst es: Von jedem Franken Buchungsumsatz gehen 15,5 Rappen ab statt bisher rund 3.
Bereits bestätigte Reservationen behalten das alte Modell. Es geht also um alles, was ab dem 13. Oktober gebucht wird.
Der Punkt, der übersehen wird: die Reinigungsgebühr
Die 15,5 Prozent werden auf das gesamte Buchungs-Subtotal erhoben — einschliesslich der Reinigungsgebühr, die Sie dem Gast verrechnen.
Das führt zu einer Lücke, die auf keiner Abrechnung auffällt: Sie verlangen CHF 150 Reinigungsgebühr, erhalten davon aber nur CHF 126.75 ausbezahlt. Den Reinigungsdienst zahlen Sie trotzdem mit CHF 150. Verlust je Aufenthalt: CHF 23.25.
Bei 70 Aufenthalten im Jahr sind das CHF 1628 — Geld, das niemand bemerkt, weil es nicht als Position erscheint, sondern als kleinere Auszahlung.
Die Reinigungsgebühr muss deshalb hochgerechnet werden. Die Formel ist einfach: tatsächliche Kosten geteilt durch 0,845. Aus CHF 150 werden CHF 177.50. Erst dann bleibt nach Abzug der Gebühr der Betrag übrig, den die Reinigung wirklich kostet.
Und der Nachtpreis: 15,5 Prozent genügen nicht
Der zweite Rechenfehler, den viele machen werden: Wer 15,5 Prozent mehr verlangt, kommt nicht auf dieselbe Auszahlung. Der Grund ist, dass die Gebühr auf den neuen, höheren Preis erhoben wird.
Es gibt zwei sinnvolle Ziele, und sie führen zu verschiedenen Faktoren.
- Denselben Nettobetrag je Nacht wie bisher erhalten: Preis geteilt durch 0,845, also plus 18,34 Prozent.
- Dieselbe Auszahlung wie unter dem alten Modell mit dem 3-Prozent-Anteil: Preis mal 1,1479, also plus 14,8 Prozent.
- Nichts tun: rund 13 Prozent weniger Auszahlung bei gleichem Preis.
Was das für die Nachfrage bedeutet
Der wichtigste Punkt zum Schluss, und er wird in der Aufregung übersehen: Für den Gast steigt der Endpreis nicht zwingend. Sein Gebührenanteil von 14 bis 16,5 Prozent entfällt ja. Wenn Sie Ihren Nachtpreis um 18 Prozent erhöhen und der Gast gleichzeitig seine Gebühr nicht mehr zahlt, ist der Endpreis für ihn etwa gleich.
Wer die Anpassung unterlässt, verschenkt also nicht Nachfrage, sondern Ertrag. Und wer sie vornimmt, sollte es vor dem 13. Oktober tun — die Preise für den Herbst und Winter werden früher gebucht.
Airbnbs eigenes Anpassungswerkzeug zielt standardmässig auf den konservativeren der beiden Faktoren. Wer den vollen Ausgleich will, muss selbst rechnen.
Häufige Fragen
Airbnb stellt für schweizerische Gastgeber am 13. Oktober 2026 auf das Host-Only-Modell um. Bisher trug der Gastgeber rund 3 Prozent und der Gast 14 bis 16,5 Prozent; künftig zahlt der Gastgeber 15,5 Prozent auf das Buchungs-Subtotal, der Gast keine Servicegebühr mehr. Für den Gast bleibt der Endpreis dadurch etwa gleich, wenn der Gastgeber seinen Preis anpasst. Wer nichts tut, verliert rund 13 Prozent Auszahlung. Bereits bestätigte Reservationen behalten das alte Modell.
Das hängt vom Ziel ab, und beide Faktoren sind grösser als 15,5 Prozent — weil die Gebühr auf den neuen Preis erhoben wird. Für denselben Nettobetrag je Nacht: Preis geteilt durch 0,845, also plus 18,34 Prozent. Für dieselbe Auszahlung wie unter dem alten Split-Modell: Preis mal 1,1479, also plus 14,8 Prozent. Airbnbs eigenes Werkzeug zielt standardmässig auf den konservativeren Wert. Nehmen Sie die Anpassung vor dem 13. Oktober vor, weil Herbst- und Winterbuchungen früher entstehen.
Ja, und das ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird. Die 15,5 Prozent werden auf das gesamte Buchungs-Subtotal erhoben, einschliesslich der Reinigungsgebühr. Wer CHF 150 verlangt, erhält CHF 126.75 ausbezahlt und zahlt den Reinigungsdienst trotzdem mit CHF 150 — Verlust CHF 23.25 je Aufenthalt, bei 70 Aufenthalten im Jahr CHF 1628. Die Gebühr muss hochgerechnet werden: tatsächliche Kosten geteilt durch 0,845. Aus CHF 150 werden CHF 177.50. Diese Rechnung wird ein grosser Teil der Gastgeber im Herbst nicht machen.
Und für Ihr Objekt?
Quellen
Stand der Recherche: 31. Juli 2026. Amtliche Regelungen ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.


