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Insights

Aus der Praxis

Der Schadensfall: Was AirCover leistet, was nicht, und welche Fotos man vorher braucht

Aus Erfahrungsberichten: Die meisten abgelehnten Schadensmeldungen scheitern nicht am Schaden, sondern am fehlenden Nachweis, wie es vorher aussah.

22. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

Der Fehler passiert vor dem Schaden

Aus Erfahrungsberichten in Gastgeber-Gemeinschaften kommt ein Punkt so regelmässig, dass er als Regel gelten kann: Wer einen Schaden geltend macht, scheitert selten daran, dass der Schaden bestritten wird. Er scheitert daran, dass er nicht belegen kann, wie die Wohnung vorher aussah.

Ein Kratzer im Parkett, ein Fleck auf dem Sofa, ein Sprung in der Duschtür — alle drei sind ohne Vorher-Bild nicht zuzuordnen. Und ohne Zuordnung gibt es keine Erstattung, unabhängig davon, wer sie tatsächlich verursacht hat.

Was hilft, ist unaufwendig und wird selten gemacht: eine vollständige Fotoserie nach jeder Grundreinigung, mit Datum. Nicht Inserats-Fotos — die sind geschönt und zeigen nicht die Ecken, um die es geht. Sondern nüchterne Aufnahmen aller Flächen, die beschädigt werden können.

Was AirCover abdeckt und was nicht

AirCover ist der Schutz, den Airbnb Gastgebern bietet. Was im Einzelnen erfasst ist, nennt Airbnb selbst; die Bedingungen ändern sich und sind dort nachzulesen, nicht in einem Ratgeber.

Was aus den Erfahrungsberichten hervorgeht, ist eine strukturelle Grenze, die unabhängig von Details gilt: AirbCover ist an die Plattform gebunden. Ein Schaden bei einer Buchung, die über eine andere Plattform oder direkt zustande kam, ist davon nicht erfasst. Wer über mehrere Kanäle vermietet, hat also für einen Teil seiner Buchungen keinen solchen Schutz.

Die zweite Grenze: Verschleiss ist kein Schaden. Ein Sofa, das nach zwei Jahren Kurzzeitvermietung durchgesessen ist, ist ein Kostenpunkt der Kalkulation, kein Versicherungsfall. Wer damit nicht rechnet, rechnet die Erneuerung von Textilien und Polstermöbeln nicht ein — und die fällt bei Kurzzeitvermietung deutlich früher an als bei Dauermiete.

Warum die Hausratversicherung nicht automatisch greift

Eine übliche Hausratversicherung deckt private Nutzung. Gewerbliche Beherbergung ist keine private Nutzung. Wer ohne Meldung umstellt, riskiert, dass im Schadensfall die Leistung verweigert wird — nicht wegen des Schadens, sondern wegen der nicht gemeldeten Nutzungsänderung.

Das ist derselbe Mechanismus wie bei der Hypothek: Die Umstellung selbst ist zulässig, das Verschweigen ist das Problem. Ein Anruf bei der Versicherung dauert zehn Minuten und klärt, ob eine Anpassung nötig ist.

Zusätzlich zu prüfen ist die Haftpflicht: Verletzt sich ein Gast in der Wohnung, ist das ein anderer Fall als ein Schaden am Mobiliar — und ein Fall, in dem es um deutlich grössere Beträge geht.

Häufige Fragen

Nein, aus zwei strukturellen Gründen. Erstens ist AirCover an die Plattform gebunden: Buchungen über andere Kanäle oder direkt sind nicht erfasst. Wer über mehrere Plattformen vermietet, hat für einen Teil seiner Buchungen keinen solchen Schutz. Zweitens deckt es Schäden, nicht Verschleiss — ein nach zwei Jahren durchgesessenes Sofa ist ein Kalkulationsposten, kein Versicherungsfall. Dazu kommt: Ihre übliche Hausratversicherung deckt private Nutzung, und gewerbliche Beherbergung ist keine. Ohne Meldung an die Versicherung riskieren Sie eine Leistungsverweigerung wegen der nicht gemeldeten Nutzungsänderung.

Nüchterne Aufnahmen aller beschädigbaren Flächen, nach jeder Grundreinigung, mit Datum. Nicht die Inserats-Fotos: Die sind geschönt, weitwinklig und zeigen gerade nicht die Ecken, um die es im Streitfall geht. Aus Erfahrungsberichten scheitern die meisten abgelehnten Schadensmeldungen nicht daran, dass der Schaden bestritten wird, sondern daran, dass der Gastgeber nicht belegen kann, wie es vorher aussah. Ein Kratzer im Parkett ohne Vorher-Bild ist niemandem zuzuordnen — und ohne Zuordnung gibt es keine Erstattung, unabhängig davon, wer ihn verursacht hat.

Ja, und der Anruf dauert zehn Minuten. Eine übliche Hausratversicherung deckt private Nutzung; gewerbliche Beherbergung ist keine private Nutzung. Wer ohne Meldung umstellt, riskiert im Schadensfall eine Leistungsverweigerung — nicht wegen des Schadens, sondern wegen der nicht gemeldeten Nutzungsänderung. Es ist derselbe Mechanismus wie bei der Hypothek: Die Umstellung ist zulässig, das Verschweigen ist das Problem. Prüfen Sie im selben Gespräch die Haftpflicht: Ein verletzter Gast ist ein anderer und deutlich teurerer Fall als ein Schaden am Mobiliar.

Quellen

Stand der Recherche: 22. Juli 2026. Amtliche Regelungen ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.