Muss ich Airbnb-Einnahmen versteuern?
Ja, ohne Bagatellgrenze. Einnahmen aus Kurzzeitvermietung sind steuerbares Einkommen und werden als Einkünfte aus möblierten Wohnungen deklariert — mit sämtlichen tatsächlich erzielten Mietzinseinnahmen, einschliesslich weiterverrechneter Reinigungsgebühren. Es gibt keinen Betrag, unter dem die Deklaration entfällt; auch drei vermietete Ferienwochen gehören in die Steuererklärung. Abzugsfähig sind Schuldzinsen, Unterhaltskosten und in vielen Kantonen eine Pauschale für die Abnutzung der Möblierung. Bei möblierter Vermietung wiegt dieser Punkt schwerer als bei Dauermiete: Textilien, Geschirr und Kleingeräte verschleissen bei wechselnder Nutzung schneller. Zwei Besonderheiten. Wer selbst genutztes Wohneigentum zeitweise vermietet, darf den Eigenmietwert um die Vermietungszeit reduzieren — das setzt einen Nachweis der Belegungstage voraus. Und liegt die Liegenschaft nicht im Wohnsitzkanton, kann eine interkantonale Steuerausscheidung nötig werden: Kanton und Gemeinde am Ort der Liegenschaft haben dann bei der Besteuerung mitzureden.
