Ist Airbnb in der Stadt Zürich verboten?
Nein, aber es ist eingeschränkt. Das Bundesgericht hat am 30. April 2026 eine Beschwerde gegen die Teilrevision der städtischen Bau- und Zonenordnung abgewiesen. Damit darf die Stadt Wohnungen, die dauerhaft kommerziell zur Kurzzeitvermietung genutzt werden, nicht mehr auf den vorgeschriebenen Mindestwohnanteil anrechnen. In Zonen mit Wohnanteilpflicht läuft das auf eine Unzulässigkeit hinaus. Nach Angaben der Stadt sind rund 5320 temporär vermietete Einheiten betroffen. Ausdrücklich nicht betroffen ist die gelegentliche Vermietung der eigenen Wohnung während einer Abwesenheit — Ferien, längere Reisen, ein Zimmer neben dem selbst genutzten Wohnraum. Entscheidend ist also nicht die Plattform, sondern ob in der Wohnung noch jemand wohnt. Für Ihre Adresse hängt die Antwort an der Zone: Welcher Wohnanteil dort gilt, sagt die Bau- und Zonenordnung, im Zweifel das Bauamt.
